Zahnarztbehandlung, Planungs- und Ausführungsfehler

//Zahnarztbehandlung, Planungs- und Ausführungsfehler

Zahnarztbehandlung, Planungs- und Ausführungsfehler

Der Zahnarzt hatte bei meiner Mandantin im Oberkiefer an 5 Zähnen die Kronen erneuert. Es handelt sich um die Zähne 2.3-2.7. Seit der festen Eingliederung war dann der Biß nicht mehr passig. Die Kronen sitzen zu tief, so dass die Mandantin seit dem mit dem Unterkiefer vorn beim Zusammenbeißen immer gegen den Gaumen oben stößt, was schmerzhaft ist. Zudem beißt sie sich in die Wange. Das Zahnarzt hatte mehrfach ohne Erfolg nachgebessert.

Es wurde ein MdK – Gutachten erstellt. Hier stellte der Gutachter mehrfache Behandlungsfehler fest. Zum Teil weisen die Kronen freiliegende Präparationsflächen auf und sind komplett erneuerungsbedürftig. Teilweise sind andere Kronen nachzubearbeiten und ggfl. neu anzufertigen. Zahn 23 ist endodontisch zu therapieren, was einen Planungsfehler darstellt.

Die Mandantin begehrt die ca. 1.000 EUR Zuzahlung zurück sowie ein Schmerzensgeld. Die Behandlung war noch lange nicht abgeschlossen.

Es lagen Planungs- und Ausführungsfehler vor. Es sind die Kronen nunmehr neu anzufertigen, weil sie nicht mängelfrei eingegliegert wurden. Es wurde eine erforderliche endodontische Behandlung vorher nicht durchgeführt.

Aufgrund dessen war hier nicht von einer Heilbehandlung auszugehen.

Außergerichtlich erhielt die Mandantin relativ zügig einen Vergleichsbetrag i.H. von 4.200 EUR.

By | 2017-07-26T17:08:26+02:00 Juli 26th, 2017|2017|0 Comments