Geltendmachung und Durchsetzung von Berufs- und Erwerbsminderungsrenten, die
Durchsetzung von Pflegestufen (I – III), die Anerkennung eines GdB, die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie die Durchsetzung von Hilfsmittelkosten, wie die Übernahme von Kosten für orthopädische Schuhe oder von speziell angefertigten
Rollstühlen etc.
Sozialrecht
admin
2019-08-26T16:32:35+02:00