Geltendmachung und Durchsetzung von Berufs- und Erwerbsminderungsrenten, die
Durchsetzung von Pflegestufen (I – III), die Anerkennung eines GdB, die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie die Durchsetzung von Hilfsmittelkosten, wie die Übernahme von Kosten für orthopädische Schuhe oder von speziell angefertigten
Rollstühlen etc.
