Zahnarzthaftung

//Zahnarzthaftung

Zahnarzthaftung

Meiner Mandantin wurden 2  Kronen und eine Brücke eingesetzt. Zuvor wurden Wurzelbehandlungen durchgeführt, die jedoch nicht richtlinienkonform waren. Es gab hierfür keine Röntgenbilder.

Anschließend hat meine Mandantin mehrfach gegenüber dem Zahnarzt geklagt, dass die prothetische Versorgung nicht passig ist und dass sie Schmerzen deswegen hat. Da sich die Schmerzen nicht legten, wurden nochmals Wurzelbehandlungen durchgeführt, die wiederum nicht richtlinienkonform waren. Es wurde dann versucht, nachzubessern.
Dann wurde die gesamte Versorgung nochmals neu hergestellt, was voraussetzte, dass die bereits fest eingebrachte Prothetik zunächst wieder entfernt werden mußte. Die Mandantin war hier ca. 10mal in der Praxis vorstellig. Weiterhin passte alles nicht richtig. Daher stellte sich die Mandantin dort nicht mehr vor.

Anschließend war sie bei einem anderen Zahnarzt wieder in Behandlung. Dieser sagte ihr, dass  hier nochmals alles neu herzustellen ist, wie dies auch nun vom Gutachter der Krankenkasse bestätigt wurde, dass er aber hierfür ein „gutes Fundament“ benötige. D.h. zunächst müßten die Wurzeln richtlinienkonform gefüllt werden.

Die Mandantin begehrte die für diese mißlungene Arbeit, die gezahlten Zuzahlung zurück.
Zudem begehrte sie ein Schmerzensgeld.

Der Gerichtsgutachter hatte weitestgehend den Vortrag der Mandantin im Gerichtsverfahren bestätigt.

Es wurde daraufhin ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen. Die Mandantin erhielt
insgesamt einen Betrag i.H. von 5.000 EUR.

By | 2017-04-29T19:34:29+02:00 April 29th, 2017|2017|0 Comments