Mein Mandant hatte sich von dem beklagten Zahnarzt Implantate setzen lassen, zu denen dieser ihm geraten hatte. Danach fingen erhebliche Probleme damit an, die letztlich zu Entzündungen und dem Extrahieren von Zähnen führten. Es wurde gerichtlich ein Gutachten erstellt.
Der Gutachter bestätigte, dass er selbst die Implantate nicht gesetzt hätte.
Der Gutachter bemängelte in diesem Gutachten, dass es unverständlich war, ein Implantat von recht kurzer Länge mit einem Durchmesser von nur 4,3 mm einzubringen. Zudem war das Implantat sehr dicht an Zahn 23 eingebracht worden. Es war dem Gutachter nicht klar, warum hier kein längeres Implantat eingesetzt worden war. Zudem wurden keine Parodontosebehandlungen, die notwendig gewesen wären, durchgeführt.
Der Beklagte hatte von Anfang an diese Erkrankung nicht fachgerecht behandelt.
Der Kläger mußte sich diversen kostenintensiven Nachbehandlungen unterziehen.
Mein Mandant erhielt gerichtlich 15.000 EUR.