Hand-OP, Dauerschaden, Operationsfehler

//Hand-OP, Dauerschaden, Operationsfehler

Hand-OP, Dauerschaden, Operationsfehler

Es ging um eine Fraktur in der Hand. Hier gab es ein außergerichtliches Krankenkassengutachten. Danach waren dem Krankenhaus
mindestens 3 grobe Behandlungsfehler vorzuwerfen:

1)Die verschobene Radiustrümmerfraktur im Handgelenk hätte notfallmäßig sofort operativ behandelt werden müssen. Die OP – Planung ca. 15 Tage danach stellt für den Gutachter bereits einen groben Behandlungsfehler dar.

2) Die OP selbst erfolgte grob fehlerhaft. Im Einzelnen lagen hier vielfache OP – Fehler vor.  Darüber hinaus war der OP – Bericht äußerst dürftig.

Folgen waren der dauerhafte Gesundheitsschaden am linken Handgelenk, wie die erhebliche Bewegungseinschränkung, die  Verschiebung der Handwurzel mit Bandruptur, die weiteren Einschränkungen für den Alltag und das Berufsleben, sowie weitere Schmerzen.

Mein Mandant erhielt außergerichtlich einen Schadensersatz i.H. von 25.000 EUR.
Da er nicht Rechtsschutz versichert war, hat er sich dann gegen eine kostenintensive Klage entschieden.

By | 2017-01-29T19:27:14+01:00 Januar 29th, 2017|2017|0 Comments