Knie-OP / Nervschaden

//Knie-OP / Nervschaden

Knie-OP / Nervschaden

Meine Mandantin hatte bereits eine Meniskusoperation am Knie gehabt. Anschließend wurden die Beschwerden jedoch nicht tatsächlich weniger. Sie verspürte ein Pieken im Knie beim Laufen und hatte demgemäß Beschwerden beim Laufen. Sie stellte sich dann beim Arzt vor, der ihr bereits während der ersten Vorstellung zur OP  riet. Konservative Maßnahmen verordnete er nicht. Nach der OP bemerkte meine Mandantin, dass die Zehen taub sind. Es wurde die Schädigung des Nervus peroneus festgestellt.

Mit der nun bestehenden Einschränkung ist meine Mandantin in ihrer Lebensqualität nicht unerheblich eingeschränkt. Sie geht an einer Gehstütze und kann z. B. Treppen nur mit erheblichem Aufwand steigen.

Aufklärungsfehler:

Meine Mandantin wurde hier in keiner Weise vor der OP auf diese Problematik hingewiesen. Es wurde ihr nicht die ernsthafte Möglichkeit dieser aufgetretenen Komplikationen, der Nervverletzung, dargelegt. Es gab keinen Aufklärungsbogen.
Von einem Behandlungsfehler war hier, wegen der tatsächlichen Möglichkeit der Nervverletzung bei einer solchen OP, eher nicht auszugehen.

Schaden

Aufgrund dessen ist bei meiner Mandantin die Nervverletzung mit der Fußheberlähmung eingetreten.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schadensersatz i.H. von  18.000 EUR.
Hier war auch ein Haushaltsführungsschaden mit enthalten, der allerdings wegen des Alters der Mandantin nicht sehr ins Gewicht fiel.

By | 2016-08-29T19:20:07+02:00 August 29th, 2016|2016|0 Comments