Sprunggelenksoperation

//Sprunggelenksoperation

Sprunggelenksoperation

Meine Mandantin wurde wegen einer OSG – Fraktur operativ behandelt. Anschließend stellte sie sich bei dem beklagten Arzt in desser orthopädischen Praxis zur stetigen Kontrolle vor. Sie war insgesamt 8mal vorstellig. Kontinuierlich wurde die Wunde immer größer.  Sie sprach den Arzt mehrfach daraufhin an. Dieser jedoch veranlaßte nichts, weder einen Abstrich, noch trug er Wundsekret ab oder reinigte die Wunde.

Die Mandantin stellte sich dann einem anderen Arzt vor. Hier war bereits eine ca. 12 cm große nekrotische Wunde gegeben. Die Wunde war schwarz und am Rand weißlich belegt. Der neue Arzt war sehr erstaunt über diese große Wunde. Er trug dann immer
wieder nekrotisiertes Gewebe ab. Die Mandantin mußte sich alle 3 – 4 Tage dort vorstellen.

Therapiewahlfehler

Der Arzt hatte die Wunde über ca. 2 Monate hinweg nicht fachgerecht behandelt. Er hat
überhaupt nicht auf diese immer schlimmer werdende Wunde reagiert. Die Wunde ist
letztlich so groß gewesen, dass man die eingebrachte Platte nebst Schraube sehen konnte.

Schaden

Aufgrund dessen wurde die Heilung um einige Monate hinausgezögert.
Es wurde Klage eingereicht und der gerichtliche Gutachter bestätigte weitestgehend die
Vermutungen der Mandantin.

Beide Parteien einigten sich auf die Zahlung von 7.000 EUR.

By | 2016-05-29T19:09:35+02:00 Mai 29th, 2016|2016|0 Comments