Bei meiner Mandantin erfolgte eine Magenbypassoperation. Hierbei wurde es leider versäumt, das Jejunum (Abschnitt des Dünndarms) mit dem kleinen Magen
zu verbinden. D.h. der Dünndarm endete blind im Bauch.
Aufgrund dessen mußte meine Mandantin kurze Zeit später erneut stationär in ein Krankenhaus, wo sofort eine Darmoperation erfolgte. Meine Mandantin befand sich zu diesem Zeitpunkt in akuter Lebensgefahr. Sie litt an extremen abdominellen Schmerzen mit Übelkeit. Während der OP zeigten sich massive Adhäsionen und Vereiterungen. Es wurde ein Darmstück entfernt.
Die Mandantin litt danach an Übelkeit und Brechreiz. Es stellte sich zudem eine Wundheilungsstörung ein. Die infizierte Wunde mußte auch nach Entlassung
noch täglich gesäubert und verbunden werden. Die Mandantin war ca. 8 Wochen stationär.
Es lag ganz offensichtlich ein grobes Behandlungsverschulden vor.
Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR.
Es war hier nicht einmal ein außergerichtliches Gutachten notwendig.