kosmetische Zahnbehandlung – Veneers

//kosmetische Zahnbehandlung – Veneers

kosmetische Zahnbehandlung – Veneers

Die Klägerin hatte sich für eine kosmetische Zahnbehandlung entschieden. Hierbei wurden Veneers auf die Oberkiefer- und Unterkieferzähne geklebt. Dafür wurden alle Zähne vorbehandelt, so dass es sich um einen nicht mehr rückgängigen Eingriff handelte. Der Zahnarzt hatte zuvor keine Funktionsdiagnostik veranlaßt. Die Veneers selbst sind jedenfalls so dick – aufgrund des Materials – dass der Biß sich dadurch erheblich danach verändert hat.

Der Zahnarzt hatte die Klägerin zudem nicht fachgerecht aufgeklärt. Er hat sie nicht über sämtliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt. Zudem hatte er die Behandlung und den Behandlungserfolg ihr gegenüber schöngeredet.

Es wurde ein Gerichtsgutachten eingeholt. Der Gutachter hat einige Behandlungsabschnitte kritisiert. Das Hauptgewicht lag aber darauf, dass der Beklagte zuvor keine Funktionsdiagnostik gemacht hat, so dass er nicht wissen konnte, wie sich die Veneers auf die Zahnstellung und auf den Körper der Klägerin auswirken werden.

Die Klägerin leidet seit dem an täglichen Verspannungen und Schmerzen im gesamten Körper. Die Klägerin hat erhebliche Schmerzen beim Essen und beim Trinken, beides bereitet ihr erhebliche Qualen.

Der Gutachter bestätigte auch, dass die Unterkieferfrontzähne massiv überdimensioniert sind. Wie die Situation vor der „Behandlung“ war, konnte der Gutachter nicht wissen, da entsprechende Modelle von dem Beklagten nicht vorgelegt wurden.

Dadurch kam es zu einer Verlagerung des Kiefers und mithin zu der veränderten Lage der Kiefergelenke.

Der Zahnarzt wurde verklagt, 65.000 EUR zu zahlen. Ca. 20.000 EUR umfassen die
Rechnungen, die die Mandantin dafür bezahlt hatte. Ca. 30.000 EUR sind Schmerzensgeld.
Dagegen hat er Berufung eingelegt.

By | 2016-02-28T19:03:47+01:00 Februar 28th, 2016|2016|0 Comments