Wirbelsäulen-OP

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Wirbelsäulen-OP

Meine Mandantin wurde im beklagten Krankenhaus wegen einer Spondylodiszitis LWK 4/ 5 operiert mit Implantation eines  MANTS-Systems. Anschließend hatte sie eine anhaltende Schmerzproblematik und weiterhin neurologische Probleme. Daraufhin stellte
sich die Mandantin in der Folgezeit wiederum im Krankenhaus vor. So erfolgte u.a. eine Punktion. Es wurde jedoch auch weiterhin, wie in den Jahren zuvor, nichts gefunden, für die bestehende Schmerzproblematik.

Es wurde ein Krankenkassen – Gutachten eingeholt, Danach war die OP nicht indiziert gewesen.
Es war keine ausreichende differentialdiagnostische Abklärung des Krankheitsbildes vor der OP erfolgt. Die OP war mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht indiziert gewesen, denn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit lag ein Krankheitsbild aus dem rheumatischen Formkreis vor. Die Wirbelsäule war mithin gar nicht die Ursache für die Beschwerden gewesen.

Die Mandantin wurde später fachgerecht behandelt. Nunmehr sind die Schmerzen rückläufig.

Aufgrund dessen ist hier nicht von einer Heilbehandlung auszugehen.

Das beklagte Krankenhaus hat sehr zügig aufgrund des MdK – Gutachtens nach
Klageeinreichung die Zahlung von 15.000 EUR angeboten.

By | 2016-01-29T19:00:45+01:00 Januar 29th, 2016|2016|0 Comments