Bandscheibenschaden – Querschnittslähmung

//Bandscheibenschaden – Querschnittslähmung

Bandscheibenschaden – Querschnittslähmung

Meine ältere Mandantin hatte im Februar 2014 eine LWS ‑ OP. Bekannt war zudem, dass sie an Osteoporose leidet. Im März 2014 stürzte sie im KH von der Toilette, als sie nach dem Papier greifen wollte. Sie wurde von einer Krankenschwester aufgehoben. Es erfolgte im Laufe der Zeit ein Röntgen der LWS, wobei hier nichts zu erkennen war. Eine weitere Diagnostik erfolgte hingegen nicht. Dies, obgleich meine Mandantin dann weiterhin über Schmerzen klagte.

Ca. einen Tag später, als die Mandantin stand und eine Krankenschwester mit im Zimmer war, durchfuhr sie ein heftiger Stromschlag artiger Schmerz, den die Schwester aufgrund des Aufschreis der Mandantin auch mitbekam. Die im Raum mit anwesende Krankenschwester unternahm jedoch nichts.

Ab diesem Zeitpunkt hatte die Mandantin das Gefühl, dass eine Taubheit sich in beiden Beinen ausbreitet. Diese Taubheit nahm stetig zu. Zudem trat dann auch eine Stuhlinkontinenz auf. All diese Symptome gab die Mandantin gegenüber dem medizinischen Personal auch so an. Es wurde jedoch nichts weiter gemacht.

Anfang April bemerkte eine Therapeutin, dass etwas mit der Mandantin nicht stimmte, da sie mit ihr gar keine Laufübungen mehr machen könnte, was ja aber vorher noch ging. Die Mandantin wurde daraufhin in ein anderes Klinikum, in die Neurochirurgie verlegt. Man stellte eine BWS ‑ Fraktur in Höhe 6/7 fest und operierte die Mandantin sofort noch am selben Tag, um weiteren Schaden zu verhindern.
Die Mandantin ist Zeit ihres Lebens auf den Rollstuhl nun angewiesen. Sie wird nie wieder laufen können.

Behandlungsfehler

Es wurde keine fachgerechte Befunderhebung und Diagnostik durchgeführt. Dies obgleich die Mandantin dann zunehmende Taubheit in den Beinen angab, Stuhlinkontinenz und einen richtungsweisenden Stromschlag artigen Schmerz angegeben hat. Hier hätte unbedingt eine weitere bildgebende Diagnostik stattfinden müssen. Es ist schlicht unglaublich, dass man all die Symptome nicht beachtet hat und einfach darüber hinweg gesehen hat.
Es lag auch ein außergerichtliches Gutachten vor, von der Krankenkasse in Auftrag gegeben, welches Fehler in der Behandlung bestätigte.

Da die Mandantin schon fortgeschrittenen Alters ist, ist ein Verdienstausfall nicht entstanden. Ebenso minimiert dieses hohe Alter (über 80 Jahre alt) den Haushaltsführungsschaden.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld i.H. von 130.000 EUR.

By | 2015-08-29T18:27:29+02:00 August 29th, 2015|2015|0 Comments