Meine Mandantin litt an hängenden Oberlidern, insbesondere war hier das linke
Augenoberlid betroffen. Dies wollte sie operativ korrigiert haben. Vor der Operation wurden
keine Risiken angesprochen. Meine Mandantin hat nie einen Aufklärungsbogen gesehen oder
auch unterschrieben. Der Arzt meinte, dass danach dann das „Gesamtbild“ ein schöneres wäre,
wenn gleich alle Lider operiert werden würden. Meine Mandantin ließ sich überzeugen und
willigte in die vorgeschlagene umfangreiche OP ein.
Nach der Operation mußte meine Mandantin feststellen, dass beide Augenunterlider nunmehr
nach unten gezogen waren. Man sieht das Rot in den Augen. Es liegt die gesamte Iris frei. Diese
wird nicht mehr vom unteren Augenlid überdeckt. Meine Mandantin kann die Augen nicht mehr
richtig schließen. Zudem ist dies ein kosmetisch sehr unschönes Ergebnis.
Aufgrund dessen wurde eine Revisionsoperation durchgeführt – ohne dass dies eine
Veränderung brachte.
Aufklärungsfehler:
Meine Mandantin wurde hier in keiner Weise auf diese Problematik hingewiesen. Es wurde
ihr nicht ansatzweise die Möglichkeit dieser aufgetretenen Komplikationen dargelegt.
Behandlungsfehler konnten weder durch das Krankenkassengutachten noch durch das
Schlichtungsstellengutachten bestätigt werden.
Daher einigten sich beide Parteien auf die Zahlung von 6.500 EUR, ohne ein Klageverfahren
in Anspruch zu nehmen.