OP-Fehler: Schadensersatz für unnötiges Narkosemedikament

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OP-Fehler: Schadensersatz für unnötiges Narkosemedikament

Ihr Patient leidet an einer Cerebralparese. Daher war geplant, Botox unter die Bauchdecke zu injizieren. Der Eingriff wurde unter Narkose geplant.

Der Mandant erhielt am Tag der geplanten OP die Prämedikation Dormikum oral. Diese ist als Bestandteil der OP durch einen Narkosearzt anzuordnen. D.h. der Anästhesist gibt erst dann die Anordnung, das Medikament, zu verabreichen, wenn 100 % sicher ist, dass der Patient dann unverzüglich auch operiert wird. Er verordnet dies also im Rahmen der OP selbst.

Dormikum kann diverse Nebenwirkungen hervorrufen, wie z.B. eine Psychose, eine Atemdepression, eine Kreislaufdepression, etc. Daher muß der Patient dann unter stetiger Überwachung sein.

Der Mandant jedoch wurde ohne jegliche Überwachung, also ohne Monitoring und ohne Sauerstoffüberwachung über mehrere Stunden allein gelassen. Es war die Mutter anwesend, die sich währenddessen um ihren Sohn kümmerte. Am Nachmittag teilte man dann der Mutter mit, dass die OP nun aus Kapazitätsgründen nicht mehr stattfinden wird. Die Mutter weckte ihren Sohn langsam. Als dieser mitbekam, dass er gar nicht operiert worden war und dass er völlig umsonst das Medikament erhalten hatte, sich auch völlig umsonst dieser psychischen Belastung ausgesetzt hatte, wurde er aufgebracht, weinte und war durcheinander.

Organisationsfehler
Es liegt ein Organisationsfehler vor. Dormikum ist erst dann zu verabreichen (und nur dann!), wenn tatsächlich feststeht, dass die Operation alsbald durchgeführt wird. Mit der Gabe dieses Medikamentes wird die OP eingeleitet. Da dieses Medikament auch erhebliche Risiken in sich birgt, darf es unter keinen Umständen verabreicht werden, wenn nicht 100 % klar ist, dass die OP durchgeführt wird.

Schaden
Aufgrund dessen hatte der Mandant anschließend eine psychotische Reaktion. Er hatte vorher große Ängste auszustehen und befand sich in einer psychischen Belastungssituation.

Der Mandant hat 2.300 EUR außergerichtlich für das nicht notwendige Narkosemedikament erhalten.

By | 2015-05-29T18:23:12+02:00 Mai 29th, 2015|2015|0 Comments