Diagnosefehler: Hodentorsion

//Diagnosefehler: Hodentorsion

Diagnosefehler: Hodentorsion

Der Mandant erlitt eine Hodentorsion, die durch den sofort aufgesuchten Urologen nicht fachgerecht abgeklärt wurde. Er schloß, obgleich die Symptome absolut eindeutig waren, eine Hodentorsion nicht diagnostisch aus. Da die Hodentorsion dann viel später erst erkannt wurde, war der Hoden nicht mehr zu retten gewesen.

Es wurde ein Schlichtungsstellenverfahren durchgeführt. Der Schlichtungsstellenspruch sprach von einem grob fehlerhaften Verhalten aus, was zu einer Umkehr der Beweislast führte.

Der Mandant war aufgrund der Umstände ca. 2 Monate arbeitsunfähig.

Der Mandant wird nun auch weiterhin ständig an der Angst leiden, nun auch den zweiten Hoden zu verlieren. Daher ist er in seiner Lebensführung und z.B. was die Ausübung seiner Hobbys betrifft, sehr vorsichtig. Er traut sich nun nicht mehr, gefahrgeneigte Hobbys auszuüben, wie z.B. Mannschafts- und Ballspiele. Mein Mandant war vorher sportlich sehr aktiv und es belastet ihn durchaus sehr, dass er darauf nun verzichten muß.

Der Mandant hat 15.000 EUR außergerichtlich erhalten.

By | 2015-04-29T18:21:38+02:00 April 29th, 2015|2015|0 Comments