Behandlungsfehler: Verbliebener Drainageschlauch nach Operation – 2.Fall

//Behandlungsfehler: Verbliebener Drainageschlauch nach Operation – 2.Fall

Behandlungsfehler: Verbliebener Drainageschlauch nach Operation – 2.Fall

Meine Mandantin  wurde im Jahr 2012 operiert. Anschließend hatte sie das Gefühl, dass etwas im Bauch vergessen worden war. Die Mandantin hatte Probleme beim Wasserlassen. Es wurde ein CT gemacht. Hier nun stellte man fest, dass sich im Bauch bei der Harnblase noch ein Drainageschlauch befand.

Aufgrund dessen wurde ein Drainageschlauch entfernt, der ca. 25 Zentimeter lang war. Aufgrund dessen erhielt die Mandantin 6.000 EUR.

Im Jahr 2014 stellte sich jedoch heraus, dass schon bereits auf dem CT – Bild von Oktober 2012 bereits ein weiterer Schlauch zu sehen war, was meine Mandantin bis dahin nicht wußte. Dieser zweite Schlauch (auf der anderen Seite des Bauches) verblieb nun aber auch während der Re – OP im November 2012 im Körper der Mandantin.

Bereits nach der OP im November 2012 litt die Mandantin weiterhin an Verdauungsproblemen und Bauchschmerzen. Sie nahm deswegen Abführmittel, die natürlich nichts bewirkten. Sie ließ sich auch von einer Heilpraktikerin behandeln.

Wegen plötzlicher starker Bauchschmerzen stellte sie sich wiederum im Krankenhaus vor. Dort veranlaßte der behandelnde Arzt ein Ultraschall und ein Röntgen. Auf dem Röntgenbild war dann bereits der zweite Schlauch zu sehen. Man entfernte den zweiten Drainageschlauch, der mindestens 13 cm lang war.

Behandlungsfehler
Es wurde ganz eindeutig fehlerhaft behandelt. Es hätte zum einen auch der zweite Drainageschlauch nicht während der ersten Re – OP im Bauch belassen werden dürfen. Dieser hätte natürlich sofort mit herausgenommen werden müssen. Zudem hätte man auf dem CT im Oktober 2012 den zweiten Schlauch sehen müssen. Dieser ist dort sichtbar.

Schaden
Folge ist, dass die Mandantin über mehrere Jahre mit einem weiteren Drainageschlauch im Bauchraum lebte und mit Schmerzen. Die Mandantin hat 10.000 EUR außergerichtlich erhalten.

By | 2015-03-29T18:18:56+02:00 März 29th, 2015|2015|0 Comments