Schmerzensgeld: Doppelte Heparingabe

//Schmerzensgeld: Doppelte Heparingabe

Schmerzensgeld: Doppelte Heparingabe

Meine Mandantin stellte sich in der Rettungsstelle des Klinikums vor, wegen aufgetretener Oberbauchbeschwerden und Atemnot. Sie wurde stationär aufgenommen. Die Ärztin verordnete einmal die Gabe von Schmerzmitteln und die Gabe von einmal niedermolekularem Heparin. Stattdessen kam dann zweimal hintereinander eine Krankenschwester in das Zimmer und spritzte meiner Mandantin jeweils niedermolekulares Heparin, so dass sie nun insgesamt zweimal niedermolekulares Heparin in sich hatte.

Es kam, wie zu erwarten, zu inneren Blutungen. Die Mandantin war von Schmerzen, Luftnot und heftiger Todesangst geplagt. Sie wurde auf die ITS verlegt und erhielt Morphium.

Es kam zur Ausbildung eines rechtsseitigen Pleuraerguß, wobei sich nach Anlage einer Thorax- Saugdrainage 1,5 Liter blutiges Sekret entleerte. Zudem kam es anschließend zu einem Perikarderguß. Hier entleerte sich 120 ml blutiges Sekret.

Die Mandantin erhielt insgesamt 4 Blutkonserven und Blutplasma.

Die ursprünglich vorhandenen Oberbauchbeschwerden wurden nie abgeklärt.
Nicht zu unterschätzen war die nun im Nachhinein sich eingestellte Angst vor der akut aufgetretenen Todesnähe. Erst später realisierte die Mandantin richtig, wie nah sie dem Tod war. Das verursachte noch im Nachhinein Panikzustände.

Behandlungsfehler
Eindeutig handelte es sich hier um ein Organisationsverschulden. Es hätte niemals zweimal niedermolekulares Heparin gespritzt werden dürfen.

Schaden
Aufgrund dessen ist hier nicht von einer standardgerechten Heilbehandlung auszugehen. Die Folgen waren u.a. massive Einblutungen in die Lunge und in das Herz. Die Mandantin befand sich längere Zeit in Lebensgefahr. Sie hatte Luftnot, extreme Schmerzen und massive Angst.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld i.H. von 20.000 EUR.

By | 2015-01-29T18:14:53+01:00 Januar 29th, 2015|2015|0 Comments