Meine Mandantin hatte bereits 3 Kinder und war wiederum schwanger. Sie stellte sich bei ihrem Gynäkologen vor mit der Bitte, dieses Kind innerhalb der gesetzlich möglichen Frist abzutreiben. Es gab keinen gesundheitlichen Aspekt. Die Mandantin und das Kind waren gesund. Der Arzt unternahm einen Abtreibungsversuch, der mißlang (was an diesem Tag aber nicht erkannt wurde). Meine Mandantin wiederum stellte sich dann leider bei dem vereinbarten Nachsorgetermin nicht mehr vor. Später, nachdem die gesetzliche Frist zur möglichen Abtreibung verstrichen war, stellte sich heraus, dass der Gynäkologe den Embryo nicht entfernt hatte und die Mandantin weiterhin schwanger war. Sie entband das Kind. Beide waren wohlauf.
Es ist in der Rechtsprechung und juristischen Literatur äußerst umstritten, ob das Entbinden eines gesunden Kindes, obgleich es nicht gewollt ist, überhaupt einen „Schaden“ darstellt und ob man daher überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz hat. (Anders ist dies bei einem behinderten Kind, welches wegen der Behinderung abgetrieben werden sollte und dann doch zur Welt kommt.)
Weiterhin problematisch war, dass die Mandantin sich bei dem Nachsorgetermin nicht mehr vorgestellt hat. Es wäre zu erwarten gewesen, dass der Arzt spätestens hier erkannt hätte, dass der Erfolg der Abtreibung nicht eingetreten war.
Die Mandantin hat 50.000 EUR außergerichtlich erhalten.