Behandlungsfehler: Nichterkennen eines Herzinfaktes

//Behandlungsfehler: Nichterkennen eines Herzinfaktes

Behandlungsfehler: Nichterkennen eines Herzinfaktes

Meine Mandantin verspürte auf dem Nachhauseweg gegen 1.45 Uhr Schmerzen in beiden Schultern und den Oberarmen. Im rechten Oberarm waren dieser größer, als im linken. Sie schüttelte beide Arme aus. Anschließend gingen sie nach Hause.
Nachdem meine Mandantin kurze Zeit später in der Häuslichkeit ihren Schlafanzug angezogen hatte und sich auf den Bettrand setzte, traten ein starkes Brennen und Schmerzen im gesamten Brustraum, bis zu beiden Schultern ziehend, auf. Diese Symptome verschlimmerten sich derart, dass der Ehemann der Mandantin einen Eimer holte und sich die Mandantin darin mehrmals übergab.
Gegen 3.00 Uhr rief der Ehemann den Notdienst. Die Mandantin war bei Eintreffen der Rettungssanitäter nicht mehr fähig, zu sprechen und vollkommen abwesend. In der Notaufnahme wurde ein EKG gemacht mit dem Befund eines Sinusrhythmus und ein Röntgen Thorax, bei welchem sich eine geringe Stauung im Herzen zeigte, was auf eine akute Linksherzinsuffizienz und / oder einen Mykardinfarkt hinweist. Die Mandantin wurde nach Hause geschickt. Der Troponinwert wurde nicht weiter kontrolliert. Die Mandantin wurde gefragt, ob sie „etwas geraucht“ hätte.

Auf Anraten der sie behandelnden Ärztin fand sich die Mandantin einen Tag später wiederum in der Notaufnahme ein. Man erkannte sie als die Patientin von gestern und ließ sie zunächst über 3 Stunden dort sitzen. Abends wurde sie wieder nach Hause geschickt. Nach 2 Tagen stellte sich die Mandantin wiederum dort vor. Man nahm dann Blut ab und sah, dass man einen sehr schweren Herzinfarkt übersehen hatte. Es erfolgte eine Operation, bei der ein Stent gesetzt wurde und ein Thrombus abgesaugt wurde. Die Pumpfunktion betrug ca. 30 – 35 %! Die Mandantin war mit einem Defibrillator versorgt. Die Mandantin ist in der Psyche sehr beeinträchtigt.

Behandlungsfehler
Mehrmals liegen hier offensichtlich Befunderhebungsfehler vor. Trotz der offensichtlichen Symptome, der hinweisgebenden Befunde und dem später auch auffälligen EKG hat man meine Mandantin keinem Kardiologen vorgestellt. Zumindest hätte man sie stationär aufnehmen müssen, um einige Zeit später nochmals Blut und EKG – Werte zu erheben. Dann hätte sich in jedem Fall ein deutlicher Befund gezeigt. Das Troponin wäre ganz sicher dann erhöht gewesen.

Außergerichtlich erhielt meine Mandantin 35.000 EUR, wobei hier zu bedenken ist, dass natürlich bereits der Herzinfarkt als solches Schäden verursacht und sicherlich nicht eindeutig zu eruieren ist, welche Schäden auf den Herzinfarkt und welche auf die verspätete Behandlung zurückzuführen waren.

By | 2014-05-29T18:12:10+02:00 Mai 29th, 2014|2014|0 Comments