Therapiewahlfehler: Knie – OP

//Therapiewahlfehler: Knie – OP

Therapiewahlfehler: Knie – OP

Mein Mandant hatte einen Sportunfall. Es wurde die Diagnose einer hinteren Kreuzbandruptur bei intaktem vorderen Kreuzband (!) gestellt. Während der OP wurde das intakte vordere Kreuzband komplett entfernt und das hintere (gerissene) Kreuzband so belassen.

Es wurden dann zwei weitere OP durchgeführt. Das vordere Kreuzband musste mittels Plastik rekonstruiert werden. Mein Mandant kann bis zum heutigen Tag nicht mehr seinem Sport, dem Fußball, nachkommen. Er war aktiver Fußballspieler. Er hat Schmerzen.

Therapiewahlfehler
Die Ärzte im Krankenhaus haben nicht fachgerecht operiert. Das KK – Gutachten hatte folgende Fehlbehandlungen festgestellt:

1. Es war gar keine Indikation zur Arthroskopie gegeben.
2. Es war das vordere Kreuzband völlig intakt.

Dadurch ist nun das Knie äußerst instabil und die Rekonstruktion des Kniegelenkes nahezu unmöglich. Der Gutachter spricht davon, dass dies schlechterdings nicht hätte geschehen dürfen. Dies wurde durch das Gerichtsgutachten bestätigt.

Schaden
Aufgrund dessen ist hier von einer Verzögerung bzw. Vereitelung der Heilung auszugehen. Folgen sind

– 2 weitere Operationen
– die ursprüngliche OP, die nicht notwendig war
– die durchgehende Schmerzhaftigkeit
– die Instabilität im Kniegelenk
– der Schaden in der Haushaltsführung
– der Verdienstausfall
– die erhebliche Beeinträchtigung in der Lebensführung und -qualität

Der Mandant hat nach einem Gerichtsprozeß 20.000 EUR erhalten.

By | 2014-03-29T18:08:30+01:00 März 29th, 2014|2014|0 Comments