Bei meiner Mandantin lag eine Eileiterschwangerschaft vor, die der Gynäkologe operativ entfernen wollte. Anschließend waren trotzdem steigend erhöhte ß-HCG Werte zu eruieren. Dies ein Wert, der das Vorliegen einer Schwangerschaft beweist.
Im pathologischen Bericht des Gewebes aus der Operation ist festgehalten, dass kein embryonales Gewebe im Extrahierten vorhanden war. Es wurde Muskel und Schleimhaut entfernt. Es gab auch keinen OP – Bericht.
Als sich meine Mandantin dann wiederum mehrmals mit furchtbaren, höllischen Bauchschmerzen vorstellt, überlegte der Gynäkologe tatsächlich, ob es sich nicht auch um Novoviren handeln könnte. Er befragte meine Mandantin dazu. Die Schwangerschaftssache sei jetzt jedenfalls abgeschlossen.
Meine Mandantin ging dann ab und zu auch wieder arbeiten, war aber immer wieder wegen der extremen Schmerzen au – krank. Sie brach dann zusammen, hatte Schweißausbrüche und nicht mehr aushaltbare Schmerzen. Per NRW wurde sie ins KH gebracht. Hier stellte der Arzt sofort eine intakte Eileiterschwangerschaft mit ca. 2 cm großem und 9 Woche altem Embryo fest. Der rechte Eileiter war perforiert, er mußte entfernt werden. Es hatte sich ca. 800 ml Blut in den Bauchraum verbreitet. Man löste Verklebungen im linken Eileiter. Es zeigte sich eine postentzündliche Veränderung auch dieser Tube. Anschließend war meine Mandantin ca. 4 Monate au – krank. Hier entstand ihr ein Verdienstausfall.
Außergerichtlich zahlte die Versicherung 21.000 EUR. Die Mandantin wurde anschließend wieder schwanger.