Diagnosefehler: Gutartiger Tumor

//Diagnosefehler: Gutartiger Tumor

Diagnosefehler: Gutartiger Tumor

Meine Mandantin wurde von ihrem Orthopäden wegen bestehender Rückenschmerzen zu einem Radiologen überwiesen. Hier fand ein MRT der LWS 2009 statt. Es wurde kein Nachweis einer Osteolyse oder eines intraspinalen Tumors von dem Radiologen befundet. Mit diesem Befund stellte sie sich wiederum bei dem Orthopäden vor. Dieser vertraute auf den Befund (was er sicherlich auch nicht hätte tun dürfen). Er veranlaßte daher hier weiter nichts.

Weiterhin bestanden dann Rückenschmerzen, sowie eine Taubheit im rechten Oberschenkel. Die beschriebenen Beschwerden / Schmerzen im Rücken und in der Leiste nahmen stetig zu. Es bestanden dann schon massive Schmerzen. Ein Chirurg überwies dann die Mandantin doch nochmals zu einem MRT. Dieses fand nun 2011 statt. Hier wurde ein großes sanduhrförmiges Neurinom Höhe LWK 1/2 mit beginnender Aufweitung des Neuroforamen und Nervenwurzelirritation festgestellt.
Daraufhin schauten sich die Ärzte die CD von 2009 an und sahen deutlich das Neurinom bereits damals. Die entsprechende OP fand im Rahmen einer Not – OP statt.

Da das Neurinom nun bereits in 2 Wirbelkörper hineingewachsen war und über 2 Jahre Zeit hatte, zu wachsen, war zum einen eine vollständige Entfernung nicht mehr möglich. Nerven sind bereits beschädigt worden. Weiterhin besteht eine Taubheit im rechten Oberschenkel und damit einhergehend Stand- und Gangunsicherheit.

Behandlungsfehler und Schaden
Der Radiologe hat ganz eindeutig nicht fachgerecht befundet. Das Neurinom war auf dem MRT eindeutig sichtbar.

Die Mandantin erhielt 30.000 EUR (als Schmerzensgeld und als Haushaltsführungsschaden).

By | 2013-02-28T17:59:53+01:00 Februar 28th, 2013|2013|0 Comments