Meine Mandantin hatte eine Kreuzbandoperation im linken Knie. Nach der Operation verblieb eine Beuge- und Streckhemmung. Sie hatte weiterhin Schmerzen, so dass sie das linke Bein nicht voll belastete und humpelte.
Aufgrund dessen erfolgte eine weitere Operation im Juni 2010, nachdem auf einem MRT ein Meniskusriß festgestellt wurde. Es wurde arthroskopisch ein Teil des Meniskus entfernt. Danach verblieben weiterhin eine Beuge- und Streckhemmung sowie Schmerzen.
Meine Mandantin stellte sich aufgrund dessen einem anderen Arzt vor. Dieser entfernte in einer arthroskopischen Operation die Kreuzbandplastik. Er stellte fest, dass das Kreuzband in nicht fachärztlicher Weise eingebracht worden war. Er beschrieb eine „grobe femorale Fehlposition“. Daher ist im Laufe der Zeit der Meniskus beschädigt worden. Dies wurde so auch vom Gerichtsgutachter bestätigt.
Es wurde eine neue Kreuzbandplastik eingebracht. Dadurch hatte sich der Heilungsverlauf nicht unerheblich verzögert.
Die Mandantin erhielt 15.000 EUR, wobei das Schmerzensgeld hier mit ca. 10.000 EUR – 12.000 EUR zu bewerten war. Der Rest war ein eventuell entstandener Haushaltsführungsschaden, der für die Zeit der Heilungsverzögerung der (damals minderjährigen) Mandantin zugesprochen wurde, wobei im Einzelnen nicht ganz klar war, wie genau und wie hoch er nun eigentlich angefallen war.