Behandlungsfehler: Stentprothese

//Behandlungsfehler: Stentprothese

Behandlungsfehler: Stentprothese

Aufgrund einer eingebrachten Stentprothese wurde die Arterie zunächst im linken Becken und anschließend der linken Niere in ihrer Durchblutung behindert. Der erste Stentgraft wurde sehr tief platziert, der zweite zentral, sehr hoch. Trotz mehrfacher Hinweise an den darauffolgenden Tagen, dass zunächst die Beckenarterie nicht richtig durchblutet wird und anschließend beide Nierenarterien perfundiert sind, erfolgte keine gezielte Untersuchung.

Letztlich kam es aufgrund der über einer Woche andauernden Minderdurchblutung der linken Niere zum Verlust der Funktion derselben.

Es lag ein für den Mandanten positives Gutachten vor. Danach hätte man in jedem Fall unverzüglich eine erneute Intervention vornehmen müssen, wie z. B. im Wege einer offenen OP. Bei korrektem Vorgehen wäre der Mandant nach ca. 7 Tagen entlassen worden.

Nunmehr ist der Funktionsverlust der linken Niere eingetreten. Mein Mandant muß nun täglich mehrere Medikamente einnehmen, die den Blutdruck regulieren.
Der GdB wurde von 40 v. H. auf 60 v. H. erhöht.

Die Mandantin erhielt 17.000 EUR. Es fiel kein Verdienstausfall an.

By | 2012-10-29T17:51:19+01:00 Oktober 29th, 2012|2012|0 Comments