Schmerzensgeld: Knie-TEP

//Schmerzensgeld: Knie-TEP

Schmerzensgeld: Knie-TEP

Meine Mandantin erhielt 2010 eine Knie-TEP. Es entwickelte sich ein sogenannter Frühinfekt, wobei der Staphylococcus aureus Keim frühzeitig bakteriologisch nachgewiesen wurde. Von einem Frühinfekt spricht man, wenn innerhalb von 3 Wochen nach der OP eine bakteriologische Entzündung auftritt. In diesem Zeitraum ist der Einsatz einer Antibiose am effektivsten, wobei die Wahl der Antibiose eine entscheidende Rolle spielt. Zur Behandlung von Staphylokokkus aureus sollten ausgetestete Antibiotika der ersten Wahl eingesetzt werden, d.h. optimal wirksam über einen längeren Zeitraum. Zudem ist die operative Revision zwingend erforderlich, mit Debridement, Spülungen etc.

Bereits 12 Tage später traten Schwellungen und Rötungen im Kniegelenk auf. Der CRP war deutlich erhöht. Man fand bei der OP einen ausgedehnten Abszeß, einen Keimbefall mit Staphylokokkus aureus, sowie schwere entzündliche Gewebsveränderungen. Über einen langen Zeitraum wurden vielzählige Re-OP’en durchgeführt. Im Verlauf kam es zu einer Infektpersistenz. Letztlich wurde meine Mandantin dann erfolgreich mit Antibiotika behandelt. Nach negativem Keimnachweis erfolgte die Re-Implantation mit gekoppeltem Kniegelenk.

Der Gutachter der Schlichtungsstelle sah eine Vielzahl von Behandlungsfehlern. Insbesondere beschrieb er Therapiewahlfehler und Befunderhebungsfehler.

Bereits anfänglich wurde meine Mandantin mit pathologischem CRP-Wert entlassen, ohne dies abzuklären. Dann erfolgte keine Kniepunktion mit bakteriologischer Untersuchung während des zweiten Aufenthaltes. Es wurde kein lokales Antiseptikum in Kombination mit Jet-Lavage eingesetzt. Die postoperative Antibiose war viel zu kurz durchgeführt worden. Es erfolgte kein erneuter Abstrich. Es hätte eine Doppel- oder Dreifachantibiose nach Antibiotikaprogramm für 14 Tage mit anschließender Einfachantibiose für mindestens 4-6 Wochen erfolgen müssen. Es hätte ein Prothesenwechsel erfolgen müssen.

Letztlich kam es fehlerbedingt zu einer Behandlungsverzögerung von mehr als einem Jahr. Es waren diverse Operationen notwendig geworden.

Die Mandantin erhielt 21.000 EUR, wobei das Schmerzensgeld hier mit ca. 15.000 EUR zu bewerten war. Da die Mandantin bereits im fortgeschrittenen Rentenalter war, ist kein Verdienstausfall entstanden. Der Haushaltsführungsschaden konnte aufgrund dessen auch nicht sehr hoch ausfallen.

By | 2012-09-29T17:49:35+02:00 September 29th, 2012|2012|0 Comments