Mein Mandant stürzte mit seinem Motorrad auf das rechte Knie. Dieses schwoll an. Aufgrund der Bewegungsbeeinträchtigung stellte sich der Mandant bei einem Orthopäden ambulant vor. Der Arzt punktierte das Knie, ohne aber einen Mundschutz zu benutzen. Anschließend war der Entzündungswert im Blut höher, als noch vor der Punktion. D. h. während und vor der Punktion waren keine Entzündungen im Kniegelenk vorhanden. Erst danach waren Entzündungszeichen festzustellen. Es musste also während der Punktion eine Entzündung in das Knie eingebracht worden sein.
Das Knie mußte dann insgesamt viermal operiert werden. Es verblieb eine deutliche Bewegungsbeeinträchtigung. Der Mandant war sehr lange au – krank geschrieben. Treppensteigen ist ihm nur schlecht möglich. Ein schnelles Gehen ist ebenfalls nicht möglich.
Es wurde ein gerichtliches Gutachten eingeholt. Der Gutachter beschrieb, dass bei der Punktion die Entzündung sicherlich eingebracht worden war.
Der Mandant erhielt 16.000 EUR, wobei das Schmerzensgeld hier mit ca. 12.000 EUR zu bewerten war.