Meine Mandantin wurde an der Wirbelsäule operiert. Unmittelbar nach der OP gab sie an, den Stuhlgang nicht zu merken. Es wurde ein MRT veranlaßt. Danach wurde aber zunächst nichts gemacht.
Die Krankenkasse hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nach diesem Gutachten wurde nicht fachgerecht behandelt. Es hätte nachdem ein MRT gemacht wurde, sofort notoperiert werden müssen. Stattdessen haben die Ärzte 10 Tage abgewartet. Dieses Abwarten war fehlerhaft. Die Symptome waren eindeutig. Eine unverzügliche diagnostische Abklärung ist unterblieben.
Daher hatte sich ein Caudasyndrom entwickelt, mit Taubheit und Mißempfindungen beider Füße und des linken Beines außen, Blasen- und Darminkontinenz und dort auch Mißempfindungen, sowie der Folge der Beeinträchtigung der Psyche.
Bei fachgerechter Behandlung hätte dies vermieden werden können.
Es ist nunmehr die Pflegestufe I anerkannt.
Es wurden außergerichtlich 50.000 EUR Schmerzensgeld gezahlt. Es war weder ein Verdienstausfall angefallen noch, wegen des fortgeschrittenen Alters meiner Mandantin, von einem bemeßbaren Haushaltsführungsschaden auszugehen.