Aufgrund einer peripheren arteriellen Gefäßverschlußkrankheit wurde mein Mandant über die Rettungsstelle stationär aufgenommen. Er hatte am Morgen plötzlich auftretende unerträgliche Schmerzen in dem rechten Fuß bemerkt, der zudem eiskalt war. Es wurden bei Aufnahme die Pulse gefühlt. Eine Eingangsuntersuchung gab es nicht. Aufgrund extremer Schmerzen, auch Erfrierungsschmerz in dem Fuß, erhielt mein Mandant später eine Schmerzmedikation, eine Infusion. Im Laufe der Zeit begann sich der Vorfuß hinter den Zehen hellbraun zu verfärben. Nunmehr wurde eine OP geplant. Bei der OP wurde eine Vene aus dem Oberschenkel entnommen und ein Bypass vom Fuß zum Unterschenkel gelegt, um die Blutversorgung wieder in Gang zu bekommen. Der Fuß verfärbte sich jedoch weiter dunkel. Es wurde aufgrund dessen nochmals operiert. Es wurde ein Kunststoffschlauch von der Baucharterie zur Fußarterie gelegt. Die Blutversorgung, insbesondere der Zehen blieb aber mangelhaft. Die Durchblutung des Fußes besserte sich in der Folge nicht. Weitere Therapien oder Behandlungen, außer einer Schmerzmedikation, erhielt mein Mandant nicht.
Mein Mandant bemühte sich später um die Verlegung in eine andere Klinik. Dort wurde der gesamte Vorfuß amputiert. Er konnte nun nicht mehr erhalten werden.
Es wurde über das Gericht ein Gutachten eingeholt, welches Behandlungsfehler – eine zu späte ärztliche Versorgung – darstellte. Es gab außergerichtlich ein Schlichtungsstellengutachten, welches keine Fehler belegte.
Es wurde ein Vergleich abgeschlossen auf Zahlung von 17.000 EUR, wobei hiervon ein Schmerzensgeld und ein geringer Haushaltsführungsschaden enthalten sind. Der Mandant ist Rentner. Ein belegbarer Verdienstausfall war nicht entstanden.