Behandlungsfehler/Therapiewahlfehler: Sprunggelenksfraktur

//Behandlungsfehler/Therapiewahlfehler: Sprunggelenksfraktur

Behandlungsfehler/Therapiewahlfehler: Sprunggelenksfraktur

Meine Mandantin (ein Kind) erlitt einen Freizeitunfall. Sie stürzte von einem Klettergerüst und fiel gegen eine Eisenstange. Sie stellte sich in der Rettungsstelle eines KH noch am selben Tag vor. Dort wurde der Fuß geröntgt und es wurde eine Prellung diagnostiziert sowie eine Verstauchung des Sprunggelenkes. Es wurde der Mandantin gesagt, dass sie das Bein schonen und kühlen sollte.

Da die Schmerzen nicht besser wurde, stellte sich die Mandantin später bei einem anderen Arzt vor. Dieser diagnostizierte sofort eine Fraktur. Nunmehr wurde der Fuß ruhig gestellt. Eine optimale Versorgung des Fußes ist nicht mehr möglich.

Behandlungsfehler
Eindeutig lagen hier Behandlungsfehler vor. Die Fraktur hätte erkannt werden müssen und entsprechend sofort behandelt werden müssen. Der Fuß hätte sofort nach dem Unfall mit einem Gips behandelt werden müssen. Dann wäre die Fraktur zusammengewachsen. Nun kann sie nicht mehr zufriedenstellend zusammen wachsen. Es ist eine geringe Bewegungsbeeinträchtigung verblieben. Sie kann aber auch Sport in der Schule wieder mitmachen.

Man zahlte der Mandantin außergerichtlich 10.000 EUR.

By | 2012-05-29T17:40:48+02:00 Mai 29th, 2012|2012|0 Comments