Schadensersatz für Befunderhebungsfehler: Verlust der Gebärmutter

//Schadensersatz für Befunderhebungsfehler: Verlust der Gebärmutter

Schadensersatz für Befunderhebungsfehler: Verlust der Gebärmutter

Meine Mandantin ging zur Routinekontrolluntersuchung zu ihrer Frauenärztin. Vor der Untersuchung fühlte sie sich fit und hatte keine Schmerzen. Während der Kontrolluntersuchung wurden 2 Myome entdeckt. Diese, so hieß es, müßten entfernt werden. Meine Mandantin wurde dann operiert. Hierbei kam es zu Komplikationen. Die Mandantin wäre fast verblutet. Man hatte deswegen während der OP die Gebärmutter entfernt. Aufgrund dessen kam es dann in der Folge auch zur Trennung vom Ehemann, da ursprünglich ein Kinderwunsch existierte.

Behandlungsfehler
Es lag der klassische Fall eines Befunderhebungsfehlers vor. Dies hatte außergerichtlich ein Gutachter bestätigt. Wäre während der OP, als die Blutung begonnen hatte, die angezeigte Blutbildkontrolle erfolgt, dann wäre es möglich gewesen, dass hier noch die Gabe von Gerinnungsfaktoren angezeigt gewesen wäre. Wenn man aber dann in diesem Fall keine Gerinnungsfaktoren verabreicht hätte, dann wäre dies ein grobes Behandlungsverschulden. Es mußte deshalb davon ausgegangen werden, dass natürlich die Gebärmutter erhalten geblieben wäre.

Schaden
Aufgrund dessen hat meine Mandantin die Gebärmutter verloren. Ihren Kinderwunsch kann sie nicht mehr erfüllen. Zumindest kann sie nun keine eigenen Kinder mehr bekommen.

Meine Mandantin hat insgesamt 12.000 EUR erhalten. Problematisch war es, auch nach dem Gutachten, vorherzusagen, ob tatsächlich die Blutung gestoppt worden wäre. Daher war die Kausalität etwas fraglich und eigentlich ungeklärt geblieben.

By | 2012-04-29T17:39:03+02:00 April 29th, 2012|2012|0 Comments