Es wurde im Jahr 2009 mit der Kronenversorgung an den Zähnen 45 und 46 begonnen. Die Zähne wurden beschliffen. Es wurden Stifte eingebracht und anschließend Vollgußkronen aufgesetzt. Der Zahn 46 wurde hierfür zunächst auch gespalten. Hierfür zahlte meine Mandantin einen nicht unerheblichen Eigenanteil.
Diese Kronenversorgung war jedoch mangelhaft. Seit dem beklagte meine Mandantin Schmerzen in diesem Bereich und Probleme beim Zubeißen. Zahn 46 wurde nach Entfernung der Krone extrahiert. Nunmehr sollte eine Brücke eingebracht werden. Dafür wurde auch der Zahn 47 (ein gesunder Zahn) abgeschliffen. Von Zahn 45 entfernte man nun die Krone und schliff diesen ebenfalls ab. Es wurde anschließend die Brücke von Zahn 45 über Zahn 46 (Brückenglied) nach Zahn 47 eingefügt.
Die Brückenversorgung bereitete seit dem Tag der Eingliederung massive Schmerzen. Anschließend stellte sich meine Mandantin noch 14mal wiederum bei diesem ZA vor. Meine Mandantin gab insbesondere ein Pieken beim Zubeißen an, so als ob es auf einen Nerv drücken würde oder ein Nerv eingeklemmt werden würde. Geröntgt wurde jedoch nicht mehr.
Die Mandantin wechselte dann ca. ein Jahr später den Zahnarzt. Dieser fertigte sofort ein Röntgen an. Anhand dieser Röntgenbilder stellte er fest, dass
1) die Krone am Zahn 4.5 zu hoch ist. Dort sammeln sich Essensreste und es besteht eine starke Entzündung.
2) das Brückenglied am Zahn 46 in das Zahnfleisch einkerbt und keine richtige Verbindung mit der Krone des Zahnes 47 aufweist.
3) der Zahn 4.7 zu weit runter geschliffen wurde, dadurch der Nerv stark gereizt wurde und erheblich entzündet wurde. Hier begann es bereits zu eitern. Zudem war wiederum die Krone zu hoch.
Abgesehen davon bemerkte der Zahnarzt eine sehr schlechte Materialverarbeitung.
Er entfernte die Brücke nun nochmals und beschliff die Zähne. Nunmehr wurde ein Langzeitprovisorium eingesetzt. Bei diesem ZA hatte meine Mandantin dann eine regelmäßige Schmerzbehandlung. Später wurde dann wieder eine Brückenversorgung eingebracht. Zuvor musste aber noch ein weiterer Zahn gezogen werden. Von Zahn 47 mußten die Wurzeln abgetötet werden.
Die Krankenkasse hatte ein Gutachten erstellt, aus dem hervorging, dass gravierende Mängel in der Brückenversorgung vorlagen.
Die Mandantin erhielt ein Schmerzensgeld von 7.500 EUR sowie die nun weiter entstandenen Kosten bei dem neuen ZA weitestgehend ersetzt.