Bei meinem Mandanten bestand ein Rektum – Karzinom. Es wurde operativ 21,5 cm Darm entfernt und ein Ileostoma gelegt (Dünndarmverlegung). In Folge bestanden Schmerzen. Es bildete sich auch ein Abszeß. Man untersuchte das Rektum, da man vermutete, hier sei etwas nicht in Ordnung, aber man fand nichts auffälliges, keine Insuffizienz.
Später stellte sich mein Mandant zur Rückverlegung des Ileostoma wiederum in dem KH vor. Am 18. Mai 2009 wurde er diesbezüglich stationär aufgenommen. Hier war es erforderlich, zur Vorbereitung der OP den Dickdarm zu vermessen (wegen der Dehnbarkeit). Als der Arzt mit der Dickdarmvermessung begann, hörte er sofort auf und holte den OA hinzu. Dieser sah sich das an und meinte, unter den Umständen ginge nun keine OP. Es war ein Loch im Darm festgestellt worden.
Die OP fand dann jedoch doch noch statt. Nach der OP hatte mein Mandant starke Schmerzen und ein aufgeblähtes Abdomen. Er erbrach viel. Die Schmerzen wurden immer schlimmer. Es wurde aber keine ärztliche Diagnostik weiter durchgeführt.
Einige Tage später wurde dann eine Not – OP wegen perforierten Darms durchgeführt. Anschließend lag mein Mandant auf der ITS. Später wurde eine weitere Not – OP durchgeführt. Hier wurde die ganze Bauchdecke aufgeschnitten und es wurde Darm entfernt. Anschließend lag mein Mandant ca. 1 Woche im Koma. Es folgten weitere Operationen (insgesamt 6), bei denen der Bauchraum gereinigt wurde.
Während einer solchen Operation erlitt mein Mandant auch noch einen Schlaganfall. Er ist hier weiterhin noch im Sprechen eingeschränkt und nur schwer verständlich. Zudem hatte er anfänglich Lähmungserscheinungen. Anschließend erhielt er stetig Infusionen zur Nahrungszufuhr. Hier hat man bei einer Infusion eine Lungenhälfte verletzt (angestochen), so dass diese auch noch zusammenfiel (Pneumothorax).
Es waren auch später noch immer wieder Operationen wegen der insuffizienten Bauchdecke notwendig.
Behandlungsfehler
Die Ärzte des Krankenhauses hätten die OP nicht durchführen dürfen. Dies hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bestätigt. Bei einem bereits insuffizienten Darm darf der Anus preater nicht zurück verlegt werden. Hier hätte man abwarten müssen. Folge waren die vielzähligen Operationen und natürlich deswegen der erlittene Schlaganfall und der Pneumothorax.
Der Mandant erhielt ein Schmerzensgeld zugesprochen in Höhe von 45.000 EUR und den Ersatz des Verdienstausfalles, sowie eines Haushaltsführungsschadens.