Schmerzensgeld: Arm-Ellenbogen

//Schmerzensgeld: Arm-Ellenbogen

Schmerzensgeld: Arm-Ellenbogen

Meine Mandantin stellte sich bei einem Arzt in vor. Sie klagte über Beschwerden und Schmerzen im rechten Arm, insbesondere im rechten Ellenbogen. Ohne einen Hinweis darauf, was er mit welchem Medikament behandelt, gab er meiner Mandantin eine Spritze in den rechten Ellenbogen. Es handelte sich – wie sich später heraus stellte – um eine Cortisonspritze. In einer späteren Vorstellung erklärte er ihr, dass es ein Entzündungshemmer gewesen war.

Meine Mandantin stellte sich wiederholt bei dem Arzt vor. Er gab ihr – wiederum ohne aufzuklären – eine weitere Spritze in den rechten Ellenbogen und verordnete Physiotherapie, Streching des rechten Armes. Er schrieb sie krank. Er diagnostizierte jedoch nicht, was eigentlich nahe lag, den „Tennisellenbogen“ (Epicondylitis).

Später klagte meine Mandantin über sehr heftige Schmerzen im Bereich des Ellenbogens. Es veränderte sich sichtbar der Ellenbogen. Zum einen zeigte sich eine deutliche Blau-, Levidefärbung zum anderen veränderte sich auch die Haut selbst in einem Bereich von ca. 7 mal 7 cm. Später stellte sich heraus, dass ein Gewebeabbauprozeß begann.

Meine Mandantin stellte sich dann bei einem anderen Arzt vor. Dieser meinte, dass eine operative Therapie des „Tennisellenbogens“ nun nicht mehr zu empfehlen ist, wegen der Weichteilsituation und empfahl Fango.

Aufklärungsfehler
Meine Mandantin wurde nicht aufgeklärt. Der Arzt hat zwei Spritzen mit Cortison gespritzt, ohne meine Mandantin auch nur auf einzelne Risiken hinzuweisen. Dies hätte er unter keinen Umständen tun dürfen. Eine Behandlung mit Cortision stellt durchaus einen nicht unerheblichen körperlichen Eingriff dar. Er hätte meine Mandantin darauf hinweisen müssen.

Behandlungsfehler
Weiterhin lagen Behandlungsfehler vor. Der Arzt muß eine viel zu hohe Dosis Cortison verwendet haben oder hat die Injektion falsch gesetzt. Ansonsten wäre dieser Gewebeabbau überhaupt nicht möglich.

Schaden
Die Haut am Ellenbogen ist weiterhin wesentlich dünner. Es besteht hier die vermehrte Gefahr von Verletzungen. Zudem war die Mandantin lange Zeit au – Krank. Der sie behandelnde Arzt war der Meinung, dass wegen dieses Gewebeabbaus nun die Epicondylitis – OP nicht mehr durchgeführt werden kann. Dies blieb aber ungeklärt.

Die Mandantin erhielt erst in der Berufungsinstanz ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR. Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen.

By | 2011-05-29T17:10:38+02:00 Mai 29th, 2011|2011|0 Comments