Mein Mandant wurde wegen eines Tumors (Analkarzinom) im KH stationär aufgenommen. Es erfolgte die OP. Der Tumor wurde entfernt. Es wurde ein Anus preater angelegt. Anschließend hatte mein Mandant über eine Woche extreme Schmerzen. Hier erfolgte jedoch keinerlei relevante Diagnostik.
Es wurde dann jedoch eine Not – OP durchgeführt. Man hatte die Diagnose des akuten Abdomens und des Ileus gestellt. Es stellte sich während der OP heraus, dass man während der ersten OP das aborale Ende ausgeleitet hatte – dort also den anus preater angelegt hatte. D. h. das Darmende, welches eigentlich den Stuhl führt, wurde nicht ausgeleitet und blieb über eine Woche im Bauchraum liegen, so dass der gesamte Stuhl (eine ganze Woche lang) im Bauchraum verbleiben mußte und nicht entleert werden konnte. Es wurde dann auch das andere Ende ausgeleitet und ein anus preater angelegt, so dass nunmehr 2 anus preater vorhanden waren.
Der Zustand meines Mandanten war über geraume Zeit lebensbedrohlich.
Der Darm wurde nach ca. 2 Jahren in einem anderen Krankenhaus wieder operativ zurück verlegt.
Behandlungsfehler
Die Ärzte im Krankenhaus haben nicht fachgerecht operiert. Es wurde schlichtweg das falsche Darmende nach außen verlegt. Dies ist absolut nicht verständlich. Weiterhin wurde viel zu spät die Revisions – OP durchgeführt. Hier hätte man viel eher operieren müssen. Man hätte wesentlich mehr Diagnostik durchführen müssen.
Aufgrund dessen ist hier von einer Verzögerung bzw. Vereitelung der Heilung auszugehen. Folgen sind
die weitere Operation
die Schmerzhaftigkeit in der Woche nach der ersten OP
2 Anus preater, dadurch höherer Pflegeaufwand wegen doppelter Hygiene
Lebensbedrohlicher Zustand über einen gewissen Zeitraum
Weitergehende psychische Beeinträchtigung
Rückverlegungs – OP erst 2,5 Jahre später
die erhebliche Beeinträchtigung in der Lebensführung und –qualität
Der Mandant hat außergerichtlich 20.000 EUR erhalten.