Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Beeinträchtigung von Herzklappen

//Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Beeinträchtigung von Herzklappen

Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Beeinträchtigung von Herzklappen

Mein Mandant war in Behandlung bei seiner Hausärztin. Zunächst traten Hüftbeschwerden auf. Hinzu kamen dann aber auch diverse andere Beschwerden, wie Nachtschweiß, beginnender Gewichtsverlust, Schwächegefühl und rote Einblutungen an den Händen. Aufgrund dessen erfolgte diverse Ausschlußdiagnostik, wie Röntgen der Hüfte, Ausschluß eines Leistenbruches, ein CT der Lendenwirbelsäule, eine Sonographie der Organe, ohne Ergebnis. Es wurden Schmerzmittel verschrieben.

Mein Mandant klagte weitere 2 Monate später nun auch über Schüttelfrost, Brustenge und vermutete eine Rippenfellentzündung. Daraufhin verordnete die Ärztin wegen einer vermuteten Grippe / Erkältung Antibiotika. Es erfolgte noch ein Röntgen des Knies.

Einen weiteren Monat später hörte sie dann das Herz ab und überwies ihn zum Kardiologen. Hier wurde sofort der Verdacht auf eine höhergradige Mitralklappeninsuffizienz geäußert. Der Mandant wurde in ein Krankenhaus überwiesen. Es hatte sich eine schwere Mitralklappeninsuffizienz aufgrund einer vorangegangenen Endokarditis herausgestellt. Es erfolgte ein Mitralklappenersatz, der aufgrund des Endokarditisbefalles notwendig wurde.
Der Mandant nimmt seit dem Blutverdünner ein.

Behandlungsfehler
Es waren Befunderhebungsfehler im Verfahren dann durch ein Krankenkassengutachten bestätigt worden. Der Gutachter befand für unverständlich, warum die Ärztin nicht schon viel eher das Herz abgehört hatte. Dies ist unterblieben, obgleich entsprechende eindeutige Symptome vorlagen, denen hätte nachgegangen werden müssen.

Schaden
Das Herz des Mandanten ist dadurch irreversibel geschädigt worden. Problematisch war, dass der Mandant aber auch bereits vorher schon einen Herzfehler hatte und deshalb nicht ganz so klar war, wie die bestehende Herzerkrankung sich weiter entwickeln würde. Zudem hatte der Gutachter auch dargelegt, dass nicht voraussagbar ist, ob bei fachgerechter Behandlung und Erkennung der akuten Herzerkrankung der Mitralklappenersatz dann tatsächlich unterblieben worden wäre.

Der Mandant hat als Abfindung (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall) insgesamt außergerichtlich 35.000 EUR erhalten. Das Risiko einer Klage wäre sehr hoch gewesen.

By | 2011-03-29T17:07:29+02:00 März 29th, 2011|2011|0 Comments