Meine Mandantin war gestürzt. Dabei zog sie sich multiple Verletzungen im linken Kniegelenk zu. Es wurde eine Arthroskopie durchgeführt. Hierbei wurde dann die erst später festgestellte Infektion gesetzt. Schon stationär war eine sehr schlechte Mobilisierung auffällig. Zudem war das Kniegelenk stark geschwollen. Man behielt die Mandantin sogar länger stationär, als eigentlich durch DRG vorgesehen.
Es entwickelte sich dann ein Fieber. Die Schmerzen nahmen nicht ab. Aufgrund dessen rief die Mandantin dann den Rettungsdienst.
Anschließend war sie dann wiederum im selben. Krankenhaus stationär. Man stellte eine Staphylokokkeninfektion fest. Der CRP – Wert war deutlich erhöht. Hier waren wegen der Infektion 3 Arthroskopien notwendig. D. h. es erfolgte dreimal eine Vollnarkose. Das Knie wurde gespült und es erfolgte eine Gelenkmobilisation.
Die Mandantin war dann in ambulanter Weiterbetreuung. Sie war auch weiterhin lange Zeit noch in physiotherapeutischer Betreuung. Die Bewegungsausmaße sind deutlich reduziert. Es liegt eine dauerhafte Einschränkung vor.
Meine Mandantin war längere Zeit au – krank. Die Wiedereingliederung erfolgte über das Hamburger Modell.
Behandlungsfehler
Es wurde im Klinikum nicht fachgerecht behandelt. Trotz weiterhin beklagter Beschwerden und einem angeschwollen Kniegelenk und der schlechten Mobilisation wurden keine weiteren Befunde erhoben, um ggfl. der dort schon vorhandenen Infektion entgegen zu wirken.
Außergerichtlich wurde ein Gutachten der Krankenkasse eingeholt, nachdem die Revisionsoperation zu spät erfolgte. Man hätte wesentlich eher eine weitere Operation durchführen müssen.
Schaden
Aufgrund dessen ist hier nicht von einer standardgerechten Heilbehandlung auszugehen. Folge der Behandlungsfehler war, dass meine Mandantin insgesamt 3 weitere Operationen durchmachen musste, sowie sich eine dauerhafte Bewegungseinschränkung eingestellt hat.
Die Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 8.500 EUR.