Schmerzensgeld und Schadensersatz: Verletzung einer Arterie

//Schmerzensgeld und Schadensersatz: Verletzung einer Arterie

Schmerzensgeld und Schadensersatz: Verletzung einer Arterie

Mein Mandant wurde wegen eines Überbeins (Ganglion) am rechten Handgelenk ambulant behandelt. Deswegen erfolgten bereits 2 oder 3 Punktionen, in denen die Flüssigkeit herausgesaugt wurde. Da dies jedoch nicht zu einer anhaltenden Besserung führte, teilte der Arzt mit, dass man nun operieren müsse.

Die OP in örtlicher Betäubung dauerte dann ca. 2 Stunden. Während dessen durchschnitt der Arzt die Hauptschlagader meines Mandanten und verletzte zudem einen Nervenast. Mein Mandant mußte privat ins KH fahren, was er sehr belastend fand.

Dort wurde dann eine ca. 7stündige OP durchgeführt. Es wurde eine Gefäß- und Nervennaht durchgeführt. Nach 4 Tagen wurde er entlassen.

Es besteht nunmehr eine sehr unschöne Kiloidnarbe, die zudem schmerzt. Mein Mandant war lange au – krank geschrieben. Der Daumen ist taub und es besteht ein Ziehen ausgehend vom Nerv. Die grobe Kraft ist deutlich herabgesetzt.

Eine Prognose ist nicht sicher zu stellen. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass zumindest für 1 Jahr diese Beschwerden weiter bestehen werden.

Behandlungsfehler
Es liegen eindeutig Behandlungsfehler vor. Es darf schlichtweg nicht die Hauptschlagader verletzt oder vielmehr durchtrennt werden. Auch der Nerv wurde behandlungsfehlerhaft verletzt.

Schaden
Es bestehen die dargestellten Einschränkungen. Mein Mandant ist Rechtshänder. Zudem hat er große Ängste durchleben müssen.

Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind in dem gezahlten Betrag pauschaliert mit enthalten.

Mein Mandant erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 EUR.

By | 2010-06-29T16:59:20+02:00 Juni 29th, 2010|2010|0 Comments