Schmerzensgeld aufgrund von Therapiefehler und Schadensersatz: Zahn-OP

//Schmerzensgeld aufgrund von Therapiefehler und Schadensersatz: Zahn-OP

Schmerzensgeld aufgrund von Therapiefehler und Schadensersatz: Zahn-OP

Mein Mandant wurde von seiner Zahnärztin zur Wurzelspitzenresektion des Zahnes 2.6. überwiesen. Diese Zahnärztin wiederum resizierte die Wurzel an dem bis dahin gesunden Zahn 1.6. Laut des eigenen ärztlichen Berichtes geschah dieses Versehen, weil die Röntgenaufnahmen gespiegelt falsch abgespeichert wurden.

Die Operation an dem gesunden Zahn 1.6 wiederum verlief nicht ohne Komplikationen. Es traten starke Blutungen auf und es stellte sch eine Kieferhöhlenentzündung ein. Der operierte Bereich war lange nicht ausgeheilt. Es war lange ein Loch bis zur Kieferhöhle vorhanden.

Er konnte aufgrund dessen auch den geplanten Jahresurlaub nicht antreten, was er schon als sehr beeinträchtigend empfand.

Nunmehr stand aber immer noch die Behandlung des ursprünglich zur Wurzelspitzenresektion geplanten Zahnes 2.6. aus. Es war nicht klar, ob hier noch operiert wurde oder ob der Zahn nun doch gezogen werden mußte.

Therapiewahlfehler
Die Ärztin hat nicht fachgerecht behandelt. Aufgrund dessen ist hier als Folge anzusehen, dass der Mandant eine Odyssee in der Zahnbehandlung des ursprünglich gesunden Zahnes 1.6. über sich ergehen lassen musste. Zudem hatte er eine Kieferhöhlenentzündung durchmachen müssen einhergehend mit extremen Schmerzen.

Schaden
Aufgrund dessen war hier überhaupt nicht von einer Heilbehandlung auszugehen. Weiterhin hatte mein Mandant Medikamentenzuzahlungen in Höhe von ca. 300 EUR. Hier hatte er Zuzahlungen zu diversen Spülungen, Antibiotika, Schmerzmedikationen etc.

Mein Mandant erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500 EUR.

By | 2010-05-29T16:57:10+02:00 Mai 29th, 2010|2010|0 Comments