Schadensersatz – Schmerzensgeld: Arm, Hand

//Schadensersatz – Schmerzensgeld: Arm, Hand

Schadensersatz – Schmerzensgeld: Arm, Hand

Mein Mandant erlitt im Jahr 2005 eine offene Mehrfragmentfraktur des linken Oberarmes bei einem Fahrradsturz. Es erfolgte eine Operation. Die Metallentfernung erfolgte im Jahr 2007 im selben Krankenhaus.

Der Mandant wurde vor der OP nicht auf Nervschädigungen und damit verbundene Einschränkungen im tatsächlichen Leben aufgeklärt. Es zeigte sich nach der OP ein Sensibilitätsdefizit und ein pelziges Gefühl.

Außergerichtlich lag ein Gutachten der Schlichtungsstelle vor. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass bei Entfernung des Metalls die Zuggurtung am Ellenhaken hätte entfernt werden müssen. Nach der OP zeigte sich die Läsion des Nervus ulnaris.

Schaden
Es bestehen seit dem Mißempfindungen und Schmerzempfindungen der linken Hand und des linken Unterarmes. Die grobe Kraft ist herabgesetzt. Es ist deutlich eine Muskelatrophie der linken Hand gegenüber rechts zu erkennen.
Die Schädigung des Nervs des Armes ist durchaus sehr beeinträchtigend in sämtlichen Handlungen.

Mein Mandant erhielt gerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR.

By | 2010-03-29T16:53:36+02:00 März 29th, 2010|2010|0 Comments