Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Geburt – Tuch in Gebärmutter belassen

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Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Geburt – Tuch in Gebärmutter belassen

Meine Mandantin entband im Jahr 2009 einen Sohn. Es wurde ein Kaiserschnitt durchgeführt. Dabei wurde ein OP-Tuch im Bauch meiner Mandantin belassen.

Zunächst wurde der Bauch meiner Mandantin nicht dünner. Man fragte sie scherzhaft, ob sie noch ein Kind im Bauch hätte, da es den Anschein hatte, als ob Kindsbewegungen zu sehen waren. Sie sah jedenfalls noch sehr schwanger aus. Ab dem dritten Tag hatte meine Mandantin dann verstärkte Schmerzen. Der Schmerz war bei Bewegung da, auch beim Atmen. Meine Mandantin erhielt Schmerzmittel. Der Schmerz hörte jedoch nicht auf.

Man röntgte meine Mandantin, anschließend fand ein CT statt. Hier war das im Bauch belassene Tuch sichtbar. Es fand am Abend, in der Nacht eine Not-OP statt.

Meine Mandantin war ca. 20 Tage stationär. Sie erhielt eine Antibiotika-Infusion. Meine Mandantin hatte ca. 7–10 Tage noch sehr starke Schmerzen. Meine Mandantin konnte wegen der Antibiotikagabe ihren Sohn nicht stillen.

Behandlungsfehler
Die Ärzte im Krankenhaus haben nicht fachgerecht behandelt. Wenn ein Gegenstand aufgrund einer OP im Körper des Patienten verbleibt, handelt es sich um ein Organisationsverschulden. Dieses ist als grob zu bewerten.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

By | 2010-02-28T16:51:16+01:00 Februar 28th, 2010|2010|0 Comments