Schadensersatz und Schmerzensgeld: Karzinom

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Schadensersatz und Schmerzensgeld: Karzinom

Der Mandant litt seit Jahren an einem Bronchialasthma. Aufgrund dessen nahm er seit dem Jahr 2004 an einem diesbezüglichen AOK – Programm, dem CURAPLAN, teil. Er war einmal jährlich bei einem Pulmologen in Behandlung. Alle 2 Jahre erfolgte dann hierüber ein Röntgen. Röntgenbilder lagen hier von 2003, 2005, 2007 und 2008 vor.

Der Pulmologe diagnostizierte jeweils immer einen unauffälligen, altersentsprechenden Herz- und Lungenbefund.

Auf dem Röntgenbild von 2007 ist bereits das Lungenkarzinom sichtbar. Nichts desto Trotz lautet der Befund von 2007 ebenso wie die der vorigen Jahre: Unauffälliger und altersentsprechender Herz- und Lungenbefund.

Seit ca. 4 Jahren klagte der Mandant bereits über Schmerzhaftigkeit im Brust- und Schulterbereich. Später zunehmend auch über Rückenschmerzen. Da diese Rückenschmerzen sich stetig verschlimmerten, stellte er sich im Januar 2008 bei einer Orthopädin vor. Diese ließ ein CT und ein MRT machen und überwies ihn anschließend in ein Krankenhaus.

Hier wurde bereits eine Wirbelkörpermetastase, die Ursache für die starken Rückenschmerzen des Mandanten, entfernt und ein Wirbelkörperersatz eingebracht. Es erfolgte dann die Chemotherapie nach Diagnosesicherung eines nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms. Da das Karzinom bereits zu groß ist, entschied man sich gegen eine Operation. Es ist lediglich eine palliative Behandlung möglich.

Behandlungsfehler
Der Pulmologe hätte bereits 2005, spätestens aber 2007 den Tumor auf dem Röntgenbild erkennen müssen. Selbst 2008 bescheinigte er noch einen unauffälligen Befund. Er konnte sich die Röntgenbilder nicht angeschaut haben. Aufgrund der so eindeutig unauffälligen Befundungen haben sich alle weiteren Behandler des Mandanten darauf verlassen.

Es lag ein MDK – Gutachten vor. Hier war die Nichterkennung zumindest im Jahr 2007 fehlerhaft. Der Facharztstandard ist nicht mehr gewahrt. Hier hätte der Tumor noch operativ entfernt werden können. Es hätten wesentlich bessere Heilungschancen bestanden. Nunmehr gibt es keine Heilungschancen mehr.

Schaden
Bei dem Mandanten ist nunmehr nur noch eine palliative Behandlung möglich. Die Ärzte hatten anfänglich seine noch verbleibende Lebenserwartung auf ca. 10 Jahre geschätzt, wenn der Tumor zunächst nicht weiter gewachsen wäre. Es waren dann aber bereits Metastasen aufgetreten.

Mein Mandant erhielt ein Schmerzensgeld außergerichtlich in Höhe von 45.000 EUR. Der Mandant hatte sich gegen eine Klage entschieden, weil bei der Länge derartiger Verfahren vor dem Landgericht dann nicht mehr sicher gewesen wäre, ob er davon noch etwas gehabt hätte.

By | 2009-05-29T16:46:45+02:00 Mai 29th, 2009|2009|0 Comments