Schmerzensgeld: Rücken

//Schmerzensgeld: Rücken

Schmerzensgeld: Rücken

Meine Mandantin wurde von Ihrem Arzt wegen Bandscheibenvorfällen L 3 /4 und L 4/5 sowie L2 / S 1 in ein Krankenhaus überwiesen. Hier sollte eine Fensterung der erst benannten Vorfälle mit Entfernung derselben sowie die Fusion L 2 / S 1 vorgenommen werden.

Sie wurde dann operiert, ohne dass sie vorher über die OP als solche und deren Risiken aufgeklärt wurde. Direkt nach der OP gab sie weiterhin Beschwerden und Schmerzen an. So musste sie auch mit einem Rollator entlassen werden. Es erfolgte insbesondere keine Nachkontrolle des OP – Ergebnisses mittels z. B. einer MRT – Diagnostik.

Meine Mandantin gab dann weiterhin Schmerzen und Beschwerden an. Trotz einer durchgeführten Reha – Maßnahme trat keine durchgängige Besserung ein.

Ihr Arzt war weiterhin nicht mit dem Erfolg der Operation zufrieden und veranlaßte Ende 2008 ein Röntgen und Anfang 2009 ein MRT. Hier diagnostizierte man „unverändert“ die Bandscheibenvorfälle und Spinalkanalstenosen. Nach wie vor bestand Taubheit über dem Spann bis in beide Beine und Kraftlosigkeit. Die Muskulatur in diesem Bereich ist verhärtet und geschwächt.

Therapiewahlfehler
Die Ärzte im Krankenhaus haben nicht fachgerecht behandelt.
Es war im Laufe des außergerichtlichen Verfahrens ein Krankenkassengutachten eingeholt worden. Danach wurde schlichtweg die Dekompression im Segment LW 4/5 nicht durchgeführt. Hier war ein Befunderhebungsfehler gegeben. Wäre dieser erhoben worden, wäre mit Sicherheit die fehlende Durchführung des Verfahrens festgestellt worden. Dieses Unterlassen wiederum stellte sich ganz eindeutig als grob dar.

Schaden
Aufgrund dessen war hier von einer erheblichen Verzögerung der Heilung auszugehen.
Folgen waren
– eine weitere Operation,
– die durchgehende Schmerzhaftigkeit mit entsprechenden Folgen über ein Jahr hinausgehend, Taubheit im Bein,
– Kraftlosigkeit, Ziehen, Stechen in den Beinen,
– die erhebliche Beeinträchtigung in der Lebensführung und –qualität.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

By | 2009-04-29T16:45:02+02:00 April 29th, 2009|2009|0 Comments