Schmerzensgeld: Darmoperation

//Schmerzensgeld: Darmoperation

Schmerzensgeld: Darmoperation

Meine Mandantin wurde im Jahr 2006 wegen eines Darmtumors operiert. Aufgrund der Folgen dieser OP war meine Mandantin dann zwei Jahre in stationärer Behandlung.

Es erfolgten in dieser Zeit mehrere Revisionsoperation. Es wurde auch ein Anus praeter eingebracht. Hier gab es Schwierigkeiten, da dieser zum Teil nicht gehalten hat und ausgerissen war.
Später entwickelte sich eine zunehmende septische Multiorganfunktion mit Nierenversagen. Es erfolgte eine Dialyse.

Meine Mandantin hatte dann über 2 Jahre den Anus praeter. In dieser Zeit war bei ihr auch die Pflegestufe I anerkannt.

Therapiewahlfehler
Die Ärzte im Krankenhaus haben nicht fachgerecht operiert und nicht fachgerecht die weitere Behandlung und Therapie vorgenommen. Es lag ein Krankenkassengutachten vor.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Indikationsstellung der ersten OP nur als relativ zu bezeichnen war. Es hätten weniger risikoreiche Eingriffe, wie kurzfristige endoskopische Kontrollen ausgereicht.

Es wurde präoperativ keine ausreichende Darmreinigung vorgenommen, so dass nach dem Verschluß des Rektums der Nachweis von Kotsteinen gegeben war. Es erfolgte keine Thromboseprophylaxe und keine präoperative Antibiotikaprophylaxe.

Überdies fehlen entscheidende Details in dem OP – Bericht. („schwerwiegender Dokumentationsmangel“) Vorzuwerfen war auch, dass die lebensrettende Re – OP um mindestens 6 Tage zu spät erfolgte.

Im störungsfreien Fall hätte der stationäre Aufenthalt 2 Wochen gedauert. Selbst bei Einbeziehung von schicksalhaften Komplikationen wären 6 Wochen nicht überschritten worden.

Schaden
Aufgrund dessen hat meine Mandantin erhebliche Schmerzen hinnehmen müssen mit der Folge der gravierenden Beeinträchtigung ihrer Lebensführung. Sie schwebte teilweise in Lebensgefahr. Sie hatte über fast 2 Jahre einen nach außen verlegten Darm mit entsprechenden Folgen für Ihre Lebensführung. Es mußten zahlreiche weitere Operationen durchgeführt werden.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR.

By | 2009-03-29T16:42:56+02:00 März 29th, 2009|2009|0 Comments