Schmerzensgeld: Bandscheibenvorfall – Rezidivbandscheibenvorfall

//Schmerzensgeld: Bandscheibenvorfall – Rezidivbandscheibenvorfall

Schmerzensgeld: Bandscheibenvorfall – Rezidivbandscheibenvorfall

Im Jahr 2006 verspürte meine Mandantin plötzlich auftretende Schmerzen in der Rückengegend. Die Kernspintomographie, welche dann im März 2007 durchgeführt wurde, ergab 2 große Bandscheibenvorfälle und einen kleinen.

Es sollten die beiden großen Bandscheibenvorfälle operiert werden.
Nach der OP stellte sich leider keine Besserung ein.

Meine Mandantin litt weiterhin an Taubheit im Bein und im linken Fuß. Diesen konnte sie alleine nicht mehr aktiv heben. Es wurde dann auch entsprechend eine Fußheberparese links diagnostiziert. Sie litt weiterhin an heftigen Schmerzen. Sie konnte weder aufstehen noch selbständig ohne Hilfe laufen. Das Laufen war nur am Rollator möglich.

Bei einer weiteren Kernspintomographie, welche im Februar 2008 durchgeführt wurde, diagnostizierte man einen „unveränderten sehr großen Prolaps L 3/4„.

Der behandelnde Orthopäde erklärte nunmehr meiner Mandantin, dass hier eine weitere Operation notwendig ist, die dann Ende Februar 2008 erfolgte.

Danach stellte sich eine deutliche Besserung der Beschwerden ein.
Nach wie vor besteht aber Taubheit im linken Bein und Kraftlosigkeit.

Es wurde ein MDK-Gutachten erstellt. Danach wurde ein sofort nach der ersten OP aufgetretener Rezidivbandscheibenvorfall nicht erkannt. Man hätte ein MRT aufgrund von den durch die Mandantin geklagten Beschwerden veranlassen müssen. Es wären ihr ca. 1 Jahr Schmerzen erspart geblieben.

Die Ärzte haben nicht fachgerecht behandelt.
Es wurde außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR gezahlt.

By | 2009-02-28T16:40:35+01:00 Februar 28th, 2009|2009|0 Comments