Schmerzensgeld: Mammakarzinom (Brustkrebs)

//Schmerzensgeld: Mammakarzinom (Brustkrebs)

Schmerzensgeld: Mammakarzinom (Brustkrebs)

Hier lag bereits ein für meine Mandantin positives Schlichtungsstellengutachten sowie der entsprechend positive Schiedsspruch vor. Die Gegenseite wurde aufgefordert, zu regulieren.

Meine Mandantin war über ein Jahr wegen eines Knotens in der Brust im Krankenhaus zur Beobachtung gewesen. Der Knoten nahm an Größe stetig zu (von 18 mm bis letztlich 5 cm). Man unternahm aber nie eine histologische Untersuchung des Gewebes. Erst bei Arztwechsel veranlasste der nunmehr behandelnde Arzt die histologische Untersuchung, die einen malignen (bösartigen) Befund ergab.

Meiner Mandantin wurde die Brust amputiert. Er erfolgte eine (bisher erfolgreiche) Chemotherapie.

Der Gutachter der Schlichtungsstelle kam zu dem Ergebnis, dass es aufgrund fehlender diagnostischer Maßnahmen zu einer Verschleppung der Krebsdiagnose um etwa ein Jahr gekommen ist, so dass nunmehr statt der ursprünglich Brust erhaltenden Operation die Brust amputiert werden mußte. Der Gutachter stellt klar, dass es sich hier um eine vermeidbare ärztliche Fehlbehandlung handelte.

Es wäre eine Operation mit Entfernung des Knotens in der Brust, der anfänglich lediglich 18 mm groß war, ebenfalls erforderlich geworden. Es wäre aber nicht die Brustentfernung erforderlich geworden. Anfänglich wäre eine Brust erhaltende Operation möglich gewesen.

Meine Mandantin war dadurch sehr stark psychisch belastet worden.
Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 EUR.

By | 2009-01-29T16:38:12+01:00 Januar 29th, 2009|2009|0 Comments