Schmerzensgeld aufgrund von Diagnosefehler: Hodentorsion

//Schmerzensgeld aufgrund von Diagnosefehler: Hodentorsion

Schmerzensgeld aufgrund von Diagnosefehler: Hodentorsion

Mein Mandant (damals 13 Jahre) stellte sich am frühen Morgen in der Rettungsstelle vor.

Er gab an, dass er bereits seit über ½ Stunde starke Schmerzen im Bereich des linken Hodens hat. Der linke Hoden war geschwollen. Der behandelnde Arzt veranlasste weder eine Blutkontrolle noch unternahm er weitere diagnostische Maßnahmen. Er maß keine Temperatur etc. Er hob den Hoden lediglich an und stellte fest, dass dadurch mein Mandant eine Entlastung verspürte.

Er rezeptierte ein Antibiotikum und gab Schmerztabletten mit. Es wurde die Diagnose der Entzündung des Hodens gestellt. Eine Hodentorsion wurde ausgeschlossen.

Einen Tag später litt mein Mandant immer noch an starken Schmerzen. Diese nahmen stetig zu. Der linke Hoden war letztlich ca. dreimal größer als der rechte.

Mein Mandant stellte sich wiederum in der Rettungsstelle vor. Hier wurde er zur Urologie verwiesen. Jetzt wurde eine weitere Diagnostik, Sonographie, Ultraschall veranlasst. Es wurde die Hodentorsion festgestellt. Er wurde operiert. Es wurde zunächst der Hoden zurück gedreht. Mein Mandant lag ca. eine Woche stationär.

Später wurde der Hoden entfernt und eine Prothese eingesetzt. Der Hoden war wegen nicht mehr vorhandener Durchblutung nicht mehr zu retten gewesen.

Den Ärzten wurde diesseits vorgeworfen, dass sie nicht dem Facharztstandard entsprechend untersucht und diagnostiziert haben. Eine Hodentorsion ist kein unübliches Geschehen. Insbesondere hätte bei den klinischen Zeichen eine solche unbedingt abgeklärt werden müssen. Es waren hier gravierende Befunderhebungsfehler vorzuwerfen, da keinerlei diagnostische Maßnahmen stattgefunden haben.

Mein Mandant erhielt bei einer außergerichtlichen Einigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

By | 2008-04-29T16:35:30+02:00 April 29th, 2008|2008|0 Comments