Im Februar 2007 wurde für meine Mandantin von ihrem damaligen Zahnarzt ein Kostenplan erstellt für die Behandlung im Oberkiefer. Es waren Brücken- und Kronenversorgungen geplant. Hier erhielt meine Mandantin über mehrere Monate hinweg zunächst ein Provisorium, dann die endgültige Eingliederung, die später auch noch verloren ging.
Während der gesamten Behandlung klagte meine Mandantin über Beschwerden und Schmerzen. Die Zahnhälse lagen frei. Essensreste setzten sich in den Lücken ab, was mit Mundgeruch auch verbunden war. Das Essen war beeinträchtigt. Meine Mandantin konnte nur noch kleine Häppchen essen. Das Abbeißen mit den Vorderzähnen war nicht möglich gewesen.
Aufgrund dessen wurde über die Krankenkasse ein MDK – Gutachten erstellt. Danach war das Zahnfleisch nicht unerheblich betroffen (Trophien und Rezessionen). Es waren Randspalten sichtbar. Es bestehen Keramikabsprengungen.
Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR.