Schmerzensgeld: Zahnärztlicher Behandlungsfehler

//Schmerzensgeld: Zahnärztlicher Behandlungsfehler

Schmerzensgeld: Zahnärztlicher Behandlungsfehler

Meine Mandantin war ab Oktober 2006 in zahnärztlicher Behandlung. Bis dahin hatte meine Mandantin keine größeren oder längerfristigen Zahnprobleme. Die Zahnärztin legte meiner Mandantin aber dar, dass 7 Kronen erforderlich wären. Dann fertigte sie diese, ohne jedoch zuvor den Bereich zu röntgen.

Nach dem Einsetzen der Kronen stellten sich Schwierigkeiten ein. Es setzten sich teilweise Essensreste ab. Die Zunge blieb hängen. Mehrmals stellte sich daraufhin meine Mandantin bei der Zahnärztin wieder vor. Meine Mandantin beklagte Schmerzen und Zahnfleischbluten.

Daraufhin veranlasste meine Mandantin eine Begutachtung über ihre Krankenkasse (MDK).
In dem Gutachten stellt der Arzt Fehler in der prothetischen Versorgung fest. Laut dem Gutachten sind Kronenränder nicht ausreichend. Kronen sind zu erneuern.

Es erfolgte ein Nachbesserungsversuch durch die Zahnärztin.

Meine Mandantin wurde erneut von der Krankenkasse begutachtet. Wiederum war der Zahnersatz mangelhaft. Die Krone war immer noch nicht funktionstüchtig.

Meine Mandantin stellte sich bei einem anderen Zahnarzt vor. Nunmehr ist die Behandlung abgeschlossen. Meine Mandantin ist mit der jetzigen Versorgung zufrieden.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 1.000 EUR.

By | 2008-02-29T16:30:21+01:00 Februar 29th, 2008|2008|0 Comments