Schmerzensgeld: Geburtsfehler – Armparese

//Schmerzensgeld: Geburtsfehler – Armparese

Schmerzensgeld: Geburtsfehler – Armparese

Es ging um die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen wegen einer Entbindung. Dabei erlitt der Sohn eine Plexusparese links C5 – C7.

Das außergerichtlich erstellte MDK-Gutachten ging von Behandlungsfehlern aus.
Der Gutachter kam in diesem Gutachten zu dem Ergebnis, dass mehrere Behandlungsfehler den Ärzten vorzuwerfen waren. Er legte unter anderem dar dass es bei der Mutter nicht gelungen war, eine weitgehend konstante normoglykämische Einstellung zu erreichen. Aufgrund dessen musste damit gerechnet werden, dass das Kind mit einer mehr oder weniger ausgeprägten diabetischen Fetopathie geboren werden könnte. Dies bedeutet (so der Gutachter dann weiter), dass die in der Austreibungsperiode der Entbindung von der Mutter erschwerte Schulterentwicklung in Kenntnis der im Behandlungsjahr anerkannten Risikofaktoren für das geburtshilfliche Team nicht überraschend eingetreten ist.

Es wird geschildert: „…Als aber die vordere Schulter bei dieser Maßnahme (Anm. d. Verf.: dem Mitpressen) nicht folgte, verlief die Geburt nicht mehr physiologisch.“

Und dann:
„…Von diesem Moment an (Schulter folgte nicht) gehörte bei nicht mehr physiologischer Geburt die Geburtsleitung in ärztliche Hände.“

Nunmehr hätte die aktive Geburtsleitung in die Hände eines Facharztes gehört. Es hätte die Wehentätigkeit dann gestoppt und jetzt ein erfahrener Facharzt hinzugezogen werden müssen und ein exakter Untersuchungsbefund erhoben werden müssen. Die Hebamme, die weiterhin die Mutter aufforderte, mitzupressen, hat den Ablauf der Schulterdystokie eben nicht verstanden. Gleichzeitig hätte ein Narkosearzt gerufen werden müssen.

Im Ergebnis kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Lähmung des linken Armnervenplexus mit einem nicht geringen Wahrscheinlichkeitsgrad auf die erschwerte Geburt der vorderen Schulter in der Austreibungsperiode der Geburt, der Schulterdystokie zurückzuführen ist.

Der Arm ist zwar einsetzbar, aber eben unter erschwerten Bedingungen.

Meine Mandantschaft erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR.

By | 2007-05-29T16:22:15+02:00 Mai 29th, 2007|2007|0 Comments