Meine Mandantin erlitt in der Häuslichkeit einen Unfall. Sie rutschte mit ihren Hausschuhen weg und stürzte. In der Rettungsstelle wurde der betroffene linke Fuß geröntgt. Man stellte mehrere Frakturen fest. (Weber B Fraktur). Meine Mandantin erhielt einen provisorischen Gips, eine Halbschale. Man gab meiner Mandantin zwei Unterarmgehstützen mit.
3 Tage später stellte sich meine Mandantin bei einem ambulant tätigen Arzt vor. Er röntge den Fuß und teilte meiner Mandantin mit, dass eine Operation nicht notwendig sei, da sich die Knochen nicht verschoben hätten. Er befestigte anschließend die provisorische Halbschiene wieder und verschrieb eine abnehmbare Plaste-Schiene.
Im Laufe eines Monats röntge der Arzt noch mehrmals und verordnete weiterhin das Tragen der Plastik-Schiene und sagte, dass die Knochen zusammenwachsen würden. Meine Mandantin beklagte, dass nunmehr auch die andere, nicht betroffene Seite des Fußes, schmerzen und ziehen würde.
Bei einem weiteren Röntgen bemerkte der Arzt, dass der eine Knochen ein wenig nach außen stehe, was aber keine Probleme bereiten würde. Es werde wohl noch etwas brauchen, bis die Beschwerden ganz abgeklungen sein würden.
Meine Mandantin wechselte den Arzt, nachdem dieser sie gesund geschrieben hatte. 2 Monate später wurden von der neuen Ärztin die erneuten Röntgenbilder ausgewertet. Nach diesen stellte sich der Frakturspalt deutlich weiter da, als zu Beginn. Es konnte keine knöcherne Konsoldierung bescheinigt werden.
Die Ärztin überwies daraufhin meine Mandantin sofort in ein Krankenhaus. Dort wurde sie operiert. Es wurde eine Platte eingesetzt.
Die Behandlung war mehrere Monate verzögert worden.
Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.300 EUR.