Schmerzensgeld: Rücken-OP

//Schmerzensgeld: Rücken-OP

Schmerzensgeld: Rücken-OP

Meine Mandantin litt seit längerem unter Rücken-, Hüft- und Beinschmerzen. Aufgrund dessen war sie in stetiger Behandlung. Es wurde eine chronische Lumboischialgie rechts und eine Spinalkanalstenose in den Segmenten LWK 3/4 und LWK 4/5 diagnostiziert.

Es wurde meiner Mandantin zur Operation geraten. Es wurde mit ihr vereinbart, dass zunächst der LWK 4/5–Bereich operativ behandelt werden soll, da hier die Spinalkanalstenose wesentlich fortgeschrittener war, als im LWK 3/4–Bereich. Dieser Bereich sollte noch nicht operiert werden, da dann das Risiko der Instabilität der Wirbelsäule bestehen würde. Man wollte abwarten, wie das Ergebnis dieser Operation sein würde und eventuell später sich therapeutisch auch der andere Spinalkanalstenose zuwenden. Dies wurde so auch im OP–Bericht dokumentiert.

Nach der OP waren die Beschwerden jedoch nicht rückläufig. Es bestanden weiterhin Beschwerden, insbesondere Rückenschmerzen und Beinschmerzen sowie starke Krämpfe im Wadenbereich.

Aufgrund dessen wurde ein MRT veranlaßt. Der Befund dokumentiert dann, dass im Bereich LWK 3/4 ein Zustand nach Hemilaminektomie vorliegt, hingegen das Segment LWK 4/5 weiterhin unverändert die absolute Spinalkanalstenose mit ausgeprägter Duralsackkompression zeigt.

D.h. es wurde schlicht das falsche LWK–Segment operiert.

Meine Mandantin erhielt außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR.
By | 2007-01-26T17:40:11+01:00 Januar 26th, 2007|2007|0 Comments